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0.045–0.075 mm Normalkorund Braun NK F220 Strahlkorund BFA 25kg
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88.-CHF
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Liefer- und
 Versandkosten

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Privatsphäre
 und Datenschutz

Unsere AGB's
IMPRESSUM
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.        Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäfts-beziehungen zwischen den Kunden (nachfolgend „Besteller“ genannt) und der iepco ag (Steiächerweg 10, CH5316 Leuggern nachfolgend „Lieferant“ genannt). Soweit nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, gelten nachstehende Bedingungen. Alle mündlichen oder telefonischen Abmachungen müssen, um bindend zu sein, schriftlich bestätigt werden.

2.        Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, netto, ab Werk und schliessen Transport, Verpackung und Versicherung nicht ein. Preisänderungen bleiben uns vorbehalten, sofern durch Änderungswünsche, Ergänzungen, nicht zeichnungs- oder musterkonforme Teile, Mehrkosten entstehen. 

Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen sowie die damit verbundenen Administrativen Kosten zu tragen. Soweit derartige Kosten, Steuern etc. beim Lieferanten oder seinen Hilfspersonen erhoben werden, sind diese vom Besteller nach Vorlage der entsprechenden Dokumente zu erstatten.

Richtpreise sind in jedem Fall unverbindlich.

3.        Verpackung

Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und werden nicht zurückgenommen.

4.        Versand

Der Versand erfolgt ab unserem Werk in CH-5316 Leuggern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportschäden oder Verluste sind vom Empfänger sofort dem Transporteur zu melden. Transportversicherungen werden durch uns nur nach Vereinbarung abgeschlossen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers.

5.        Lieferfrist

Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferfrist beginnt bei Eingang der Bestellung und der vereinbarten Anzahlung resp. Klärung sämtlicher notwendiger, technischer und kaufmännischer Details und allenfalls Erhalt von Musterteilen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistungen verursacht; - wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.

Eine Überschreitung der Lieferfrist kann weder eine Haftung unsererseits noch eine Annullierung des Auftrages nach sich ziehen.

6.        Reklamationen

Reklamationen müssen innert 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Der Besteller hat die Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und dem Lieferanten eventuelle Mängel unverzüglich, jedoch höchstens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

7.        Zahlung

Unsere Rechnungen sind innert 30 Tagen netto in Schweizer Franken zahlbar. Abweichende Konditionen sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Lieferanten gültig. Die Zurückhaltung oder Verrechnung von Zahlungen wegen beliebiger Gegenansprüche oder Beanstandungen ist nicht zulässig.

8.        Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware.

9.        Datenschutz

Der Lieferant ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Bestellers zu erfassen und zu bearbeiten. Der Besteller ist insbesondere damit einverstanden, dass der Lieferant zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland bekannt gibt.

10.     Pläne und technische Unterlagen

Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.

Der Besteller erwirbt mit der Lieferung keine Rechte am geistigen Eigentum, wie Patent- und Urheberrechte, Muster- und Modellrechte oder Markenrechte der iepco ag. Das geistige Eigentum an iepco Produkten, Lösungen, Dokumentationen etc. sowie alle damit verbundenen Rechte verbleiben bei der iepco ag unter Vorbehalt der dem Besteller gewährten Nutzungsrechte.

11.     Software

Umfassen die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten auch Software, so wird dem Besteller vorbehaltlich anderweitiger Abrede das nicht ausschliessliche Recht zur Benutzung der Software zusammen mit dem Liefergegenstand eingeräumt. Der Besteller ist nicht zur Herstellung von Kopien (es sei denn zu Archivzwecken, zur Fehlersuche oder zum Ersatz fehlerhafter Datenträger) oder zur Bearbeitung der Software berechtigt.

Insbesondere darf der Besteller die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln. 

Im Verletzungsfall kann der Lieferant das Benutzungsrecht widerrufen.

12.     Garantie

Für Garantieleistungen gelten die Richtlinien des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (SwissMEM).

Die Garantiezeit für Maschinen beträgt standardmässig 24 Monate im Einschichtbetrieb. Bei Mehrschichtbetrieb verkürzt sich die Garantiezeit gemäss der folgenden Auflistung:

Betriebsmodus Garantiezeit

Einschichtbetrieb

24 Monate

Zweischichtbetrieb

12 Monate

Dreischichtbetrieb

6 Monate

Die Garantiezeit beginnt mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk oder, sofern der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung.

Der Lieferant trägt nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in seinen Werkstätten entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht in seinen Werkstätten repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus erwachsenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat.

Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen; ferner, wenn der Besteller nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und der Lieferant den Mangel beheben kann.

Die Garantie kann nur gewährleistet werden, wenn mit unseren IEPCONORM Strahlmitteln oder mit von uns schriftlich genehmigten Strahlmittel gearbeitet wird.

Für Fremdlieferungen übernimmt der Lieferant keine Gewähr, lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Unterlieferanten, doch hat er den Besteller darüber zu unterrichten.

Für Strahlmittel und weitere Verfahrensmittel beträgt die Garantiezeit 12 Monate für Produkte mit unbefristeter Haltbarkeit. Bei Produkten mit befristeter Haltbarkeit erlischt die Garantie mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder nach maximal 12 Monaten. Voraussetzung für den Erhalt der Garantie ist eine fachgerechte Lagerung durch den Besteller.

13.     Montage

Montage und Inbetriebnahme sind in unseren Preisen nicht enthalten. Wir sind bereit, für Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung des Personals unsere Techniker gegen Verrechnung zur Verfügung zu stellen.

14.     Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten

Für den Fall, dass Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung bestehen sollten, ist der Gesamtbetrag dieser Ansprüche auf den vom Besteller bezahlten Preis beschränkt. Hingegen sind insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Rückrufkosten, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Auch die Haftung für den Ersatz von Ansprüchen Dritter, welche gegenüber dem Besteller wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.

15.     Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder Teile des mit dem Besteller abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Zweck möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

16.     Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie auch Gerichtsstand, ist CH-5330 Bad-Zurzach. Es gilt Schweizerisches Recht. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

 

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Mail: info@VERFAHRENSMITTEL.CH

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